Begleiteter Umgang
Im Begleiteten Umgang kann ein getrennt lebender Elternteil mit seinem Kind zusammenkommen, wenn der Kontakt ansonsten nicht möglich ist.
Das Angebot richtet sich an Kinder und deren Eltern sowie an weitere wichtige Bezugspersonen.
+ Wir stellen das Wohl des Kindes in den Vordergrund und schaffen einen verlässlichen und sicheren Rahmen für die Beteiligten.
+ Unser Ziel ist es, unbegleitete Kontakte der Umgangsberechtigten mit ihren Kindern vorzubereiten.
+ Das Angebot ist eine vorübergehende Hilfe. Die Eltern werden unterstützt, nach und nach die Umgangsregelung selbstständig umzusetzen.
Die flankierende Beratung ist verpflichtend
weitere Informationen:BU Regeln 16.3.22 und hier Was ist Begleiteter Umgang
Die Umgänge finden werktags im Diakonischen Werk in Lörrach statt. Für die Umgänge stehen ein Spielzimmer und ein Gartenbereich zur Verfügung.
Pflegekindern kann im Begleiteten Umgang ermöglicht werden, Kontakt zu ihren Herkunftsfamilien zu halten. Die Vermittlung und Beratung erfolgt in diesen Fällen über den Pflege- und Adoptivkinderdienst des Landkreises.
Der Zugang erfolgt:
– bei einem Gerichtsbeschluss über die Sozialen Dienste des Landkreises
– außergerichtlich über die Telefonnummer der Psychologischen Beratungsstelle (siehe oben rechts)
Wenn keine Einzelumgänge mehr notwendig sind, aber noch keine selbstständigen Umgänge durchgeführt werden können, sind als Folgeangebote in Weil am Rhein möglich:
– Begleitete Umgänge mit mehreren Kindern und deren Umgangsberechtigten an ausgewählten Samstagen
– Begleitete Übergaben