Beratung in der vorläufigen Unterbringung
In der Gemeinschaftsunterkunft werden Menschen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden vor Ort von SozialarbeiterInnen beraten. Die Beratung umfasst die Vermittlung in Sprachkurse, die Unterstützung im Alltag, die Hilfe im Asylverfahren und ist zugleich die zentrale Vermittlungstelle an weitere Fachdienste. Beraten werden nur Personen mit Wohnsitz in der Gemeinschaftsunterkunft in Efringen-Kirchen. Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis oder nach zwei Jahren ziehen die Menschen in die Anschlussunterbringung und somit wechselt die Zuständigkeit ins Integrationsmanagement.